Wenn Sie auf der Suche nach einem vertrauensvollen und zuverlässigen Ansprechpartner für die Bewertung Ihres Unfallschadens oder einer Leasingrücknahme sind, sind Sie hier genau richtig!
Meist wird man von einem Schadenereignis unvorbereitet überrascht und steht dann vor der Herausforderung alles richtig zu machen. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und berate Sie in der weiteren Vorgehensweise.
Falls erforderlich erstelle ich Ihnen ein Schadengutachten und kümmere mich um die Schadenregulierung.
Sie haben ein Autohaus oder einen Autohandel? Sie möchten die Begutachtung der Leasingfahrzeuge bei Rückgabe durch einen Sachverständigen dokumentiert haben? Ich erstelle ihnen gerne ein Minderwertgutachten, damit die Abwicklung auf einer soliden Basis erfolgt.
Kfz-Meister und TÜV-Rheinland zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen
KFZ-Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden - Minderwertgutachten für Leasing und Inzahlungnahme
Ein Haftpflichtgutachten stellt die Schadensart und Höhe nach einem Unfall fest. Dies dient als Beweissicherung, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Sie als Geschädigter / Geschädigte müssen den Unfall nachweisen! Wenn man an der Entstehung des Unfall keine Schuld trägt, kommt die gegnerische Versicherung für die Gutachterkosten auf. Eine Gutachtenerstellung ist oberhalb der Bagatellschadengrenze von 750 Euro problemlos möglich.
Durch die Teilkaskoversicherung werden in der Regel Schäden wie Glasbruch, Wildunfälle, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Diebstahl abgesichert (siehe Vertragsbedingungen). Eine Beauftragung des Sachverständigen erfolgt in diesem Fall durch die eigene Versicherung. Bei einem Kaskoschaden sollte die Schadensmeldung an die Versicherung generell schnellstmöglich erfolgen!
Durch die Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zu den Umfängen der Teilkasko auch Schäden versichert, die versehentlich selbst verursacht wurden oder durch Vandalismus am Fahrzeug entstanden sind (siehe Vertragsbedingungen).Eine Beauftragung des Sachverständigen erfolgt in diesem Fall durch die eigene Versicherung. Bei einem Kaskoschaden sollte die Schadensmeldung an die Versicherung generell schnellstmöglich erfolgen!
Als Minderwert bezeichnet man Schäden an Leasingfahrzeugen die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen. Der Minderwert wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit, meist kurz vor Rückgabe des Fahrzeug festgestellt. Die Erstellung eines Minderwertgutachten bildet eine solide Basis zur Rückabwicklung des Leasingfahrzeug.
Ihr KFZ - Gutachter in Franken
Sie hatten einen Unfall und hatten keine Schuld?
Nutzen Sie ihr Recht auf einen Gutachter ihrer Wahl. Die Kosten für das Gutachten werden vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen.
Auf Wunsch nehme ich den Schaden bei Ihnen zu Hause oder an Ihrer Wunschadresse auf.
Sie erreichen mich im Schadenfall rund um die Uhr telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Wir finden einen für Sie passenden Termin!
Professionelle Ermittlung aller wichtigen Werten wie z.B. Reparaturkosten, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall für PKW, Motorrad, Anhänger und leichte Nutzfahrzeuge.
Erstellung von Kostenvoranschlägen für Unfallschäden an PKW, Motorrad, Anhänger und leichte Nutzfahrzeuge
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